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Ratgeber

Angehörige pflegen: eigene Pausen einplanen.

Wer arbeitet und Angehörige pflegt, kann in einer akuten Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und für eine Pflegezeit bis zu sechs Monate freigestellt werden. Im Tagesplan von mypacing trägst du eigene Pausen als Vorhaben ein, so wie Termine und Pflegeaufgaben.

Das Gesetz kennt drei Wege der Freistellung

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 Pflegezeitgesetz): bis zu zehn Arbeitstage, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Ein Pflegegrad muss dafür noch nicht festgestellt sein. Ohne Entgeltfortzahlung kommt Pflegeunterstützungsgeld in Betracht, für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
  • Pflegezeit (§§ 3 und 4 Pflegezeitgesetz): vollständige oder teilweise Freistellung, wenn du einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegst. Die Pflegezeit dauert je Angehörigem längstens sechs Monate (§ 4 Abs. 1). Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber beträgt zehn Arbeitstage (§ 3 Abs. 3).
  • Familienpflegezeit (§ 2 Familienpflegezeitgesetz): teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate. Pflegezeit und Familienpflegezeit dauern zusammen höchstens 24 Monate.

Weitere Voraussetzungen, zum Beispiel zur Größe des Betriebs, und alle Fristen erklärt das Portal „Wege zur Pflege“ des Bundesfamilienministeriums.

Stand der Rechtsangaben: 20.10.2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der jeweilige Gesetzestext.

Pflegekasse: Beratung und Ersatzpflege

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person findet die Beratung auch gegenüber den Angehörigen oder unter ihrer Einbeziehung statt.

Ist die Pflegeperson zum Beispiel wegen Urlaubs verhindert, übernimmt die Pflegekasse für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr (§ 39 SGB XI). Die Höhe der Leistungen nennt deine Pflegekasse.

Stand der Rechtsangaben: 20.10.2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der jeweilige Gesetzestext.

Nachtarbeitnehmer, die pflegen, können einen Tagesarbeitsplatz verlangen

Nach § 6 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz kann ein Nachtarbeitnehmer verlangen, auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umgesetzt zu werden, wenn er einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann. Dasselbe gilt, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann. Dringende betriebliche Erfordernisse können dem entgegenstehen. Dann ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören.

Nachtarbeitnehmer sind nach § 2 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz Beschäftigte, die normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leisten oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leisten. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr.

Eigene Pausen brauchen einen festen Platz

Im Pflegealltag richtet sich der Tag nach dem Bedarf eines anderen Menschen. Eigene Pausen werden dann leicht verschoben. Im Tagesplan von mypacing trägst du eigene Pausen als Vorhaben ein, genauso wie Termine, Wege und Pflegeaufgaben. Die Energiepunkte zeigen, wie voll ein Tag ist, bevor er beginnt. Das Budget legst du selbst fest.

Für kurze Momente zwischendurch gibt es den Ruhemoment: ein Atemtakt für eine bis zehn Minuten, jederzeit anhaltbar. Der Check-in dauert etwa 20 Sekunden, nur die erste Frage ist nötig.

Der Rückblick zeigt, wie viel Raum für dich blieb

Über Wochen legt der Wochenrückblick Belastung, Erholung und Befinden nebeneinander. Die Ruhezeit am Tag trägst du im Check-in selbst ein, von unter einer Stunde bis mehr als sechs Stunden. mypacing zieht daraus keine Schlüsse. Die App zeigt nur deine eigenen Angaben.

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetzestexte, Behörden und die Dokumentation der Hersteller. Die Beschreibung der mypacing-Funktionen gibt den Stand der App vom 20.10.2026 wieder.

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